Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Agentur Empfehlungserfolg.de

Stand: 15. März 2025

Präambel

Die Agentur Empfehlungserfolg.de (nachfolgend „Agentur“ genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich Affiliate- und Empfehlungsmarketing für Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, soweit nicht durch individuelle Vereinbarungen etwas anderes schriftlich festgelegt wird.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Agentur im Bereich Affiliate- und Empfehlungsmarketing gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen durch die Agentur zur Konzeption, zum Aufbau, zur Betreuung und zur Optimierung des Affiliate-/Partnerprogramms des Auftraggebers.

Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot spezifiziert. Typische Leistungen können umfassen (nicht abschließend):

  • Strategische Beratung zum Affiliate Marketing.
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Affiliate-Netzwerke oder Tracking-Technologien.
  • Aufbau und Konfiguration des Partnerprogramms in ausgewählten Netzwerken oder auf eigener Technologie.
  • Definition von Programmbedingungen und Provisionsmodellen in Absprache mit dem Auftraggeber.
  • Akquise, Prüfung und Freigabe von Affiliates/Partnern (Publishern).
  • Laufende Betreuung und Kommunikation mit den Affiliates.
  • Bereitstellung und Verwaltung von Werbemitteln (nach Vorlage durch den Auftraggeber).
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Affiliate-Aktionen und Kampagnen.
  • Monitoring der Programm-Performance und Erstellung von Reportings.
  • Unterstützung bei der Validierung von Transaktionen (Sales/Leads).
  • Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Betrugsprävention (Fraud Detection).

Die Agentur erbringt ihre Leistungen als Dienstleister. Sie schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. eine bestimmte Anzahl an Sales, Leads, Affiliates oder einen bestimmten Umsatz). Der Erfolg des Partnerprogramms hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des direkten Einflussbereichs der Agentur liegen (z.B. Attraktivität des Angebots des Auftraggebers, Marktumfeld, Provisionshöhe, Aktionen des Auftraggebers, Mitwirkung des Auftraggebers).

Die Agentur agiert als Vermittler und Berater. Vertragspartner der Affiliates hinsichtlich der Teilnahme am Partnerprogramm und der Provisionszahlungen ist und bleibt der Auftraggeber (ggf. über das jeweilige Affiliate-Netzwerk).

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung (z.B. Produktinformationen, Marketingziele, Werbemittelvorgaben, Corporate Design Richtlinien).

Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Agentur.

Der Auftraggeber ist für die korrekte technische Implementierung des Trackings (Trackingpixel, Produktdatenfeed etc.) in seinem Online-Shop bzw. auf seiner Website verantwortlich. Die Agentur leistet hierbei Unterstützung und Beratung, die technische Umsetzung obliegt jedoch dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten. Der Auftraggeber stellt die Funktionsfähigkeit des Trackings sicher.

Der Auftraggeber stellt der Agentur geeignete Werbemittel (Banner, Textlinks, Produktdaten etc.) in den erforderlichen Formaten zur Verfügung oder erteilt der Agentur den Auftrag zur Erstellung (ggf. gegen gesonderte Vergütung).

Der Auftraggeber trifft notwendige Entscheidungen (z.B. bezüglich Partnerfreigaben, Provisionsmodellen, Aktionsbudgets) zeitnah.

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots, seiner Produkte, Dienstleistungen und seiner Website selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechte) verletzt werden.

Der Auftraggeber ist für die Abwicklung der Provisionszahlungen an die Affiliates (in der Regel über das Affiliate-Netzwerk) verantwortlich.

Der Auftraggeber informiert die Agentur unverzüglich über alle Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sein könnten (z.B. technische Ausfälle, Änderungen am Produktangebot, Preisänderungen, Einstellung von Produkten, geplante Relaunches).

Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Konsequenzen (z.B. Verlängerung von Fristen, Vergütung des Mehraufwands).

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Agenturleistungen (z.B. monatliche Pauschale, performance-abhängige Vergütung, Setup-Gebühr) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot.

Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Agentur stellt ihre Leistungen monatlich (oder gemäß Einzelvertrag) in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Eventuell anfallende Gebühren von Affiliate-Netzwerken sind vom Auftraggeber direkt an das Netzwerk zu entrichten und sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung, es sei denn, es ist explizit anders vereinbart.

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern und die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die anfängliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag (z.B. 6 oder 12 Monate).

Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige initiale Laufzeit (oder einen anderen vereinbarten Zeitraum, z.B. 3 Monate), wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von [z.B. 4 oder 6] Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung schwerwiegend verletzt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 6 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine übliche Begrenzung ist z.B. die Höhe der durchschnittlichen Vergütung über einen Zeitraum von [z.B. 6 oder 12] Monaten.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Die Agentur haftet nicht für Störungen oder Ausfälle von Affiliate-Netzwerken, Tracking-Systemen Dritter, Serverausfälle oder sonstige technische Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Die Agentur haftet nicht für das Verhalten oder die Werbemethoden der Affiliates, es sei denn, der Agentur fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei deren Auswahl oder Überwachung zur Last. Die Agentur wird jedoch im Rahmen ihrer Managementtätigkeit auf die Einhaltung der Programmrichtlinien durch die Affiliates hinwirken.

Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen die Agentur wegen einer Verletzung von Pflichten durch den Auftraggeber (insbesondere Verletzung von Mitwirkungspflichten, Rechtsverletzungen durch das Angebot des Auftraggebers oder fehlerhaftes Tracking) geltend machen.

§ 7 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Kennzahlen) geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 8 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG).

Soweit die Agentur im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z.B. Analyse von Affiliate-Daten, die Nutzerinformationen enthalten könnten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Agentur wird den Auftraggeber auf die Notwendigkeit hinweisen.

§ 9 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt der Agentur das einfache, nicht übertragbare, auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbemittel, Marken, Logos und sonstigen Inhalte im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten (insbesondere zur Bereitstellung für Affiliates und zur Kommunikation) zu nutzen.

An Arbeitsergebnissen, die die Agentur speziell für den Auftraggeber erstellt (z.B. Analysen, Reportings, Strategiepapiere), erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.